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   OVG Niedersachsen, 11.09.2003 - 9 ME 117/03   

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OVG Niedersachsen, 11.09.2003 - 9 ME 117/03 (https://dejure.org/2003,17330)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.09.2003 - 9 ME 117/03 (https://dejure.org/2003,17330)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. September 2003 - 9 ME 117/03 (https://dejure.org/2003,17330)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs 1 KAG ND
    Erreichbarkeit; Fußgängerstraße; Kfz; Kraftfahrzeug; Nutzfahrzeug; PKW; Straßenausbaubeitrag; Straßenausbaubeitragspflicht; Vorteil; Wohngrundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 142
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2000 - 9 M 1349/00

    Ausbaubeitrag; Eigentümeridentität; einheitliche Nutzung; Hinterlieger;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2003 - 9 ME 117/03
    Diese in der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 13.6.2000 - 9 M 1349/00 - und vom 11.4.2001 - 9 MA 512/01 - sowie Urt. v. 13.6.2001 - 9 L 1587/00 - KStZ 2001, 211 = NSt-N 2001, 291) für Hinterliegergrundstücke aufgestellten Grundsätze gelten gleichermaßen, wenn es um die allgemeinen Erreichbarkeitsanforderungen - auch für Anliegergrundstücke - geht.
  • OVG Niedersachsen, 13.06.2001 - 9 L 1587/00

    Erreichbarkeitsanforderung; Fußgängertunnel; Hinterliegergrundstück; Kurklinik

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2003 - 9 ME 117/03
    Diese in der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 13.6.2000 - 9 M 1349/00 - und vom 11.4.2001 - 9 MA 512/01 - sowie Urt. v. 13.6.2001 - 9 L 1587/00 - KStZ 2001, 211 = NSt-N 2001, 291) für Hinterliegergrundstücke aufgestellten Grundsätze gelten gleichermaßen, wenn es um die allgemeinen Erreichbarkeitsanforderungen - auch für Anliegergrundstücke - geht.
  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2003 - 9 ME 117/03
    In solchen Fällen, in denen ausschließlich ein Fußgänger- und/oder Fahrradverkehr, also nicht einmal ein eingeschränkter Fahrzeugverkehr erlaubt ist, fehlt es an dem für das Erschlossensein von Wohngrundstücken wesentlichen bebauungsrechtlichen Erfordernis, dass mit Kraftfahrzeugen bis zur Höhe des Grundstücks gefahren und das Grundstück von dort betreten werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.8.1985 - IV C 48.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 238 S. 136, 137; Urt. v. 1.3.1991 - VIII C 59.89 - BVerwGE 88, 70, 72 = DVBl. 1991, 593 = NVwZ 1991, 1090), und damit zugleich an der Anbaubestimmung der Fußgängerstraße (vgl. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl. 2001, § 12 Rdnrn. 31 f., 56).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.1995 - 9 M 2457/95

    Straßenausbaubeitrag; Hinterlieger; Straßenausbaubeitrag; Vorteil

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2003 - 9 ME 117/03
    Ein Heranfahrenkönnen bis zum Grundstück, ohne dass zusätzlich auf das Grundstück muss heraufgefahren werden können, ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 25.7.1995 - 9 M 2457/95 - NSt-N. 1995, 275; s. auch Driehaus, aaO, § 35 Rdnrn. 10 und 21 jeweils m.w.Nachw.) bei Wohngrundstücken für die Annahme eines beitragsrelevanten Vorteils zwar ausreichend, nicht aber zwingend erforderlich.
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 LB 132/17

    Allwetterbad; Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaumaßnahme;

    Nach der Rechtsprechung des Senats setzt der Vorteilsbegriff des § 6 NKAG bei Wohngrundstücken nicht voraus, dass mit Kraftfahrzeugen bis zur Höhe des Grundstücks gefahren werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 11.9.2003 - 9 ME 117/03 - juris Rn. 3).

    Anders als bei Dorf- und Mischgebieten, bei denen bestimmungsgemäß gleichberechtigt auch eine Wohnnutzung zulässig ist, so dass auch dort eine fußläufige Erreichbarkeit ausreichend ist (vgl. Senatsurteil vom 13.6.2001 - 9 L1587/00 - KStZ 2001, 211 = NSt-N 2001, 291 m. w. N., Senatsbeschlüsse vom 19.6.2014 - 9 LA 41/12 -, n. v.; vom 9.11.2012 - 9 LA 157/11 - NVwZ-RR 2013, 157 = juris Rn. 6; vom 11.9.2003 - 9 ME 117/03 - NVwZ-RR 2004, 142 = NdsVBl 2004, 24 = juris Rn. 4), sind in Kerngebieten (sonstige) Wohnungen grundsätzlich nur ausnahmsweise nach Maßgabe der Festsetzungen des Bebauungsplans zulässig (§ 7 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO).

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LC 262/04

    Vergrößerung des Stauvolumens für anfallendes Niederschlagswasser ; Erhebung von

    Maßgeblich ist im Straßenausbaubeitragsrecht lediglich, ob vom Grundstück aus die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der ausgebauten Straße besteht und die Straße (evtl. auch die Verbindung zu ihr) dem Eigentümer die bestimmungsgemäße Nutzung seines Grundstücks ermöglicht (Beschluss des Senats vom 11.9.2003 - 9 ME 117/03 - NVwZ-RR 2004, 142 = NdsVBl 2004, 24 = NordÖR 2003, 466).

    Bei Wohngrundstücken, also auch dem Grundstück der Klägerin, reicht es aus, wenn das Grundstück über die (teilweise) ausgebaute Straße - nur - fußläufig erreicht werden kann (vgl. Beschluss des Senats vom 11.9.2003 a. a. O), was vorliegend ohne Zweifel der Fall ist.

  • VG Lüneburg, 20.07.2021 - 3 A 191/18

    Alternativberechnung; Angemessenheit; Aufwandsspaltungsbeschluss; Erneuerung;

    Ein Heranfahrenkönnen bis zum Grundstück, ohne dass zusätzlich auf das Grundstück heraufgefahren werden kann, ist nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zu § 6 Abs. 1 NKAG (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 11.9.2003 - 9 ME 117/03 -, juris Rn. 3 m.w.N.; siehe auch Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Auflage, § 35 Rn. 39) bei Wohngrundstücken für die Annahme eines beitragsrelevanten Vorteils zwar ausreichend, nicht aber zwingend erforderlich.

    Maßgeblich ist im Straßenausbaubeitragsrecht lediglich, ob vom Grundstück aus die Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Straße besteht und die Straße (eventuell auch die Verbindung zu ihr) dem Eigentümer die bestimmungsgemäße Nutzung seines Grundstücks ermöglicht (Niedersächsisches OVG, Urt. v. 11.7.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 45; Beschl. v. 11.9.2003 - 9 ME 117/03 -, juris Rn. 3).

    Bei Wohngrundstücken reicht es aus, wenn das Grundstück über die (teilweise) ausgebaute Straße - nur - fußläufig erreicht werden kann (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 11.7.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 45; Beschl. v. 11.9.2003 - 9 ME 117/03 -, juris Rn. 3).

  • VG Lüneburg, 06.03.2018 - 3 A 105/15

    Abschnitt; Abschnittsbildung; Austausch; Leuchtenköpfe

    Bei Wohngrundstücken ist es dabei ausreichend, wenn das Grundstück über die ausgebaute Straße, (nur) fußläufig erreicht werden kann (Nds. OVG, Beschl. v. 4.3.2016 - 9 LA 154/15 -, juris Rn. 48; Beschl. v. 9.11.2012 - 9 LA 157/11 -, NVwZ-RR 2013, 157 [158]; Urt. v. 11.7.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 45; Beschl. v. 11.9.2003 - 9 ME 117/03 -, juris Rn. 3, 4).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 9 LA 201/05

    Fehlender wirtschaftlicher Vorteil der festgelegten Nutzung im Bebauungsplan

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind bei gewerblich sowie industriell nutzbaren Grundstücken im Verhältnis zu Wohngrundstücken gesteigerte Anforderungen an die Erreichbarkeit zu stellen (Urteil des Senats vom 13.6.2001 - 9 L1587/00 - KStZ 2001, 211 = NSt-N 2001, 291 m. w. N., Beschluss vom 11.9.2003 - 9 ME 117/03 - NVwZ-RR 2004, 142 = NdsVBl 2004, 24).

    Dass die Beurteilung eines gewerblich genutzten Grundstücks die Erreichbarkeit mit (Nutz-) Fahrzeugen erfordert, hat der Senat bereits entschieden (vgl. Urteil vom 13.6.2001 - 9 L 1587/00 - a. a. O.; Beschluss vom 11.9.2003 - 9 ME 117/03 - a. a. O.) und bedarf soweit ersichtlich auch nicht - etwa angesichts veränderter Umstände - der erneuten Klärung in einem Berufungsverfahren.

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 9 LC 177/13

    Öffentliche Einrichtung; Erschließungsanlage; Gehweg; Hinterliegergrundstück;

    Denn für die vorteilsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 NKAG kommt es - anders als im Erschließungsbeitragsrecht - nicht darauf an, ob die Straße dem Grundstück die verkehrsmäßige Erschließung in einer den baurechtlichen Erreichbarkeitsanforderungen genügenden Weise vermittelt und das Grundstück wegen der Straße bebaubar ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. September 2003 - 9 ME 117/03 - NVwZ-RR 2004, 142 und vom 9. November 2012 - 9 LA 157/11 - NVwZ-RR 2013, 157).

    Maßgeblich ist im Straßenausbaubeitragsrecht vielmehr, ob vom Grundstück aus die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der ausgebauten Straße besteht und die Straße dem Eigentümer die bestimmungsgemäße Nutzung seines Grundstücks ermöglicht (Senatsbeschluss vom 11. September 2003, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2012 - 9 LA 157/11

    Mindestbreite von 1,25 m für den Zugang zu einem bestimmungsgemäß zu Wohnzwecken

    Dem steht nicht entgegen, dass es für die vorteilsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit gemäß § 6 Abs. 1 NKAG - anders als im Erschließungsbeitragsrecht - nicht darauf ankommt, ob die Straße einem Grundstück die verkehrsmäßige Erschließung in einer den baurechtlichen Erreichbarkeitsanforderungen genügenden Weise vermittelt und das Grundstück wegen der Straße bebaubar ist (vgl. den von der Beklagten zitierten Senatsbeschluss vom 11.09.2003 - 9 ME 117/03 - NdsVBl. 2004, 24 = NordÖR 2003, 466 = NVwZ-RR 2004, 142).
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 LC 121/18

    Bauprogramm; Beleuchtung; Betrachtungsweise, typisierende; Denkmalschutz;

    Nach der Rechtsprechung des Senats genügt für die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit eines Grundstücks zu Wohnzwecken, dass im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten die tatsächlich und rechtlich gesicherte Möglichkeit bestand, die Ausbaustraße (zumindest) fußläufig zu erreichen (Senatsbeschlüsse vom 9.11.2012, a. a. O., Rn. 6; vom 11.9.2003 - 9 ME 117/03 - NdsVBl 2004, 24 = juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 27.07.2016 - 5 B 375/15

    Vorläufiger Rechtsschutz; Straßenausbaubeitrag; ernstliche Zweifel;

    Dies könnte es rechtfertigen, an die Erreichbarkeit eines Grundstücks ausbaubeitragsrechtlich geringere Anforderungen zu stellen als im Erschließungsbeitragsrecht (vgl. OVG Schl.-H., Beschl. v. 18. Dezember 2013 - 4 MB 80/13 -, http://www.ovgsh.de; NdsOVG, Beschl. v. 11. September 2003 - 9 ME 117/03 -, juris Rn. 3; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 35 Rn. 12).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22

    Vorauszahlung eines Straßenausbaubeitrages aufgrund rückwirkender Satzung

    Folglich sind an die Erreichbarkeit eines Grundstücks ausbaubeitragsrechtlich geringere Anforderungen zu stellen als im Erschließungsbeitragsrecht (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 4 MB 80/13 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. September 2003 - 9 ME 117/03 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 16.10.2003 - 9 ME 150/03

    Heranziehung zu Straßenausbaubeitrag bei großflächigen Grundstücken; Begrenzung

  • VG Lüneburg, 07.12.2016 - 3 A 138/14

    Aufgestauter Reparaturbedarf; Aufwandsspaltungsbeschluss; Baumpflanzung;

  • OVG Sachsen, 04.05.2022 - 5 A 1425/18

    Verkehrsanlage; Ausdehnung; natürliche Betrachtungsweise; Zäsur; Kreuzung;

  • VG Hannover, 24.10.2011 - 9 A 91/11

    Zur Heranziehung eines Bahnhofsgrundstücks zu Straßenausbaubeiträgen

  • VG Hannover, 22.11.2005 - 4 A 2157/05

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Straßenausbaubeiträgen; Auslegung einer

  • VG Hannover, 22.11.2005 - 4 A 2140/05

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Straßenausbaubeiträgen; Heranziehung der

  • VG Hannover, 22.11.2005 - 4 A 2051/05

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Straßenausbaubeiträgen; Erhebung von Beiträgen

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